Grenzabschnittsposten
Bei den Grenzabschnittsposten ( GAP) handelte es sich um Angehörige der Grenztruppen, welche an den Grenzen zur VR Polen und zur CSSR, zur Überwachung eines festgelegten Abschnittes an der Staatsgrenze zuständig waren. Die im Volksmund auch als \"Grenz-ABV\" bezeichneten \"GAP\" befanden sich zumeist im Fähnrichsrang.
Nachdem ab 1963 die Grenzkompanien an den so genannten \"Freundschaftsgrenzen\" aufgelöst und an die Westgrenzen verlegt wurden, gingen die Grenztruppen im Osten der DDR von der ständigen Grenzsicherung zur temporären Grenzüberwachung über. Das System der Grenzabschnittsposten zeigte große Ähnlichkeiten zu dem \"ABV-System\" der Volkspolizei. Wie dem ABV standen auch dem GAP zur Aufgabenerfüllung \"Freiwilige Helfer\" zur Verfügung. Wie der ABV wohnte auch der GAP in seinem Abschnitt, wo er nicht selten auch aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnahm.
In der Regel war ein GAP für einen Grenzabschnitt von 10-15 km zuständig. Für den täglichen Dienst standen ihm ein Dienstkrad und ein Trabant-Kübel zur Verfügung. Außerdem besaß jeder GAP Zuhause ein von den GT eingerichtetes und bezahltes Dienstzimmer, inklusive Telefonanschluss.
Die Aufgaben eines GAP bestanden in der Verhinderung bzw Aufdeckung illegaler Grenzübertritte, der Kontrolle von Grenzzeichen sowie der Durchsetzung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit im Umfeld der Staatsgrenze. Bei der Verfolgung von Straftätern besaßen die GAP, zumindest theoretisch, die Befugnis einen flüchtenden Täter auch mehrere Kilometer auf dem Gebiet des Nachbarstaates hinein zu verfolgen.
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