Strafvollzug

Unter dem Begriff Strafvollzug versteht man ein \"Organ\" des Ministeriums des Innern der DDR.

Dem Strafvollzug unterstanden die Strafvollzugseinrichtungen (Gefängnisse) und ein Teil der Untersuchungshaftanstalten. Abhängig vom Delikt, konnten Inhaftierte die Untersuchungshaft auch in einer Einrichtung des MfS verbringen. Für diese zeichnete sich jedoch nicht der Strafvollzug, sondern die Abteilungen XIV der jeweiligen MfS-Bezirksverwaltungen verantwortlich.

Eine weitere Ausnahme stellte die Militärhaftanstalt Schwedt dar. Das dortige Personal gehörte der NVA an.

Die Angehörigen des Strafvollzuges erkante man der graublauen Uniform und den grauen Schulterstücken. Wie bei der Volkspolizei, bekleideten auch im Strafvollzug die unteren Ränge polizeiliche Dienstgrade. Zum Beispiel Oberwachtmeister, verbunden mit dem Zusatz \" des Strafvollzugs\". Analog zur VP, führten die Offiziere militärische Dienstgradbezeichnungen. Zum Beispiel Leutnant des Strafvollzugs.

Wachtmeister wurden vorwiegend als \"Schließer\" oder Posten eingesetzt.

Offiziere trugen als \" Operative Diensthabende\" Verantwortung für den gesamten Ablauf des Gefängnisalltags. Andere Offiziere agierten als \"Erzieher\".

Bekannte Gefängnisse in der DDR, befanden sich unter anderem in Cottbus, Bautzen und Brandenburg

Übergriffe von Gefängniswärtern gegenüber Strafgefangenen sind aus allen DDR-Gefängnissen überliefert. So zum Beispiel aus Cottbus, wo der sadistische Obermeister des SV Hubert Sch., der breiten Öffentlichkeit besser als \" Roter Terror oder RT\" bekannt, jahrelang ungestraft Häftlinge misshandelte. Nachdem die Übergriffe des Sch. auch in der Bundesrepublik bekannt wurden, leitete das MfS eine interne Untersuchung der Vorwürfe ein. Im Ergebnis dessen wurde Sch. lediglich versetzt, nicht jedoch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Obwohl er mit seinen Handlungen ( gefährliche und schwere Körperverletzungen im Amt) auch massiv gegen die Gesetzte der DDR verstoßen hatte. Nach der Wiedervereinigung wurde Sch. wegen der von ihm verübten kriminellen Handlungen angeklagt, vor Gericht gestellt und zu einer vergleichsweise (viel zu) milden Haftstrafe verurteilt.

In den Strafvollzugseinrichtungen unterhielt eine spezielle Abteilung des \" Kommissariates I der Kriminalpolizei\" als Zelleninformanten tätige, \" Inoffizielle Kriminalpolizeiliche Mitarbeiter\".

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Rückansicht der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt Frankfurt (Oder)

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